Checkliste Errichtung Großtagespflege

Checkliste Errichtung Großtagespflegestelle (GTP) für mögliche Interessenten

Generelles:
 genehmigungspflichtig;
 Vorlage wird außerhalb von Privathaushalten in anderen geeigneten Räumen      durchgeführt;
 GTP ist keine gruppenpädagogische Einrichtung;
 sie ist familienähnlich organisiert;
 durch eine feste Zuordnung des Kindes zu einer bestimmten Bezugsperson wird
der Erziehungs,- Bildungs- und Betreuungsauftrag erfüllt;
 sie wird dem frühkindlichen Bindungsbedürfnis des Kleinkindes gerecht;
 die Eingewöhnung sollte nach dem Berliner Modell stattfinden (s. QM-Ausbildung)

Betreuungsschlüssel:
 Es dürfen zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden, sofern eine zur Kindertagespflege persönlich geeignete Person eine Ausbildung zur Erzieherin oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation vorweisen kann;
 oder acht gleichzeitig anwesende Kinder, wenn beide oder auch drei Tagespflegepersonen die Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und mit einem Zertifikat absolviert haben.

Pflegeerlaubnis:
 Für die Betreuung in dritten Räumen ist eine entsprechende Pflegeerlaubnis beim Familien. und Kinderservicebüro Wilhelmshaven zu beantragen. Diese wird nur für diese Räumlichkeiten und nach vorheriger Überprüfung ausgestellt.
 Er werden sowohl die persönliche als auch die räumliche Eignung überprüft.
 Eine der Betreuungspersonen in einer Großtagespflegestelle sollte über mindestens ein - zwei Jahre Berufserfahrung in einer Kindertagesstätte und/oder in der Kindertagespflege verfügen.

Räumliche Bedingungen: '
 die Räume müssen hell und sauber sein;
 sie müssen kindgerecht und kindersicher sein
 und der Altersgruppe der Kinder entsprechend ausgestattet sein
 beim Bauamt erkundigen, ob in dem Wohngebiet überhaupt Kinderbetreuung erlaubt ist bzw., ob eine Nutzung der Räume in dem Gebiet für diese Zwecke erlaubt ist (Nutzungsänderung);
 Es sollte vorher abgeklärt werden, ob EigentümerIn der Räumlichkeiten einverstanden ist und, ob die Nachbarn ein Problem damit haben.

Betreuungsraum:
 nach Möglichkeit mindestens 3m² Spielfläche pro Kind;
 das Mobiliar und das Spielzeug sollte altersgerecht und vor allem sicher sein;

Schlaf- und Ruhebereich:
 ein altersgerechter Schlafplatz pro Kind (wahlweise Kinderbetten, Reisebetten, Krippenbetten, Matratzen) muss vorhanden sein;
 Fensterverdunkelungen, sofern Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter die Großtagespflegestelle nutzen.

Schulkinder:
 pro Schulkind sollte ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung stehen;
 diese kann im Betreuungs- oder Ruheraum eingerichtet sein; bzw. wahlweise eingerichtet werden.

Küche:
 separater Küchenraum mit Küchenzeile, wenn Speisen vor,- zu und nachbereitet werden;
 im Spielraum eine Küchenzeile, wenn Speisen lediglich nachbereitet werden und kein Küchenraum vorhanden ist.

In beiden Fällen sollte die Küche folgendermaßen ausgestattet sein:
 glatte, gut zu reinigende Oberflächen;
 Herd mit Dunstabzugshaube und Herdschutzgitter;
 Kühlschrank mit Thermometer;
 Spüle mit Warmwasseranschluss sowie eine Geschirrspülmaschine;
 geschlossener Müllbehälter und
 Fliegengitter vor den Fenstern (zu beachten ist die Lebensmittelhygieneverordnung!)

Sanitärraum:
 WC-Sitzverkleinerung und Fußbank (wenn es nur ein Erwachsenen-WC gibt.
 Wickelkommode, sofern Kinder im Krippenalter die GTP besuchen;
 Waschbecken mit Warmwasseranschluss möglichst Einhebelarmatur,
 ein Seifenspender;
 ein Händedesinfektionsmittelspender;  Einmal-Handtuchspender oder personenbezogene Textilhandtücher (z. B. kleine Gästehandtücher) mit Aufbewahrungsmöglichkeit;
 ein geschlossener Müllbehälter;  Aufbewahrungsmöglichkeiten, für Zahnputzbecher, Zahnbürsten und sonstige Hygieneartikel

Unfallverhütung:
 Schränke, Stehregale müssen an den Wänden verankert sein,
 Steckdosen müssen mit einer Steckdosensicherung ausgestattet sein;
 Durchgänge von und zu den Räumen sollten jeweils mit einer Tür ausgestattet sein.
 Die Räume – mit Ausnahme des Küchenraumes und des Sanitärraumes - müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
 Feuerlöscher, sowie ein Erste Hilfe Kasten muss vorhanden sein.

Außenanlagen:
Ein eigenes Außengelände ist nicht zwingend erforderlich. Es muss jedoch eine nutzbare Grünfläche oder ein nutzbarer Spielplatz fußläufig erreichbar sein. Wenn kein eigenes Außengelände vorhanden ist und Kinder im Krippenalter die GTP nutzen, muss eine Transportgelegenheit verfügbar sein, um die Mobilität mit der Kindergruppe zu gewährleisten.

noch zu beachten:
 telefonische Erreichbarkeit ist zu gewährleisten, Festanschluss nicht unbedingt notwendig  Kein Nikotinkonsum in den Räumlichkeiten der GTP
 sonstige gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Brandschutz,- Gesundheitsschutz,- Jugendschutz,- Datenschutz- und Hygienebestimmungen) sind einzuhalten!

Familien- und Kinderservicebüro Wilhelmshaven

 

Dies ist eine OpenStreetMap Karte. Wenn Sie auf diese Karte klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung der OpenStreetMap Foundation (OSMF) zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu.